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- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 6
- Judikatur - Materienrecht, 1174 Wörter
- Seiten 449-450
- https://doi.org/10.33196/zvg201905044901
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inkl MwSt§ 19 Abs 2 Wiener Wettengesetz lässt sich nicht aus allfällig teleologischen Erwägungen gleichermaßen auf Betriebsstätten mit (lediglich) einem Wettterminal anwenden, denn einer derartigen analogen Anwendung steht das in Art 7 EMRK garantierte Verbot der analogen Anwendung von Strafvorschriften in malam partem entgegen. Dass der Gesetzgeber hier tatsächlich die Pluralform festlegen wollte, erhellt auch daraus, dass er – wie sich bereits dem zweiten Teil des ersten Satzes des § 18 Abs 1 Wiener Wettengesetz entnehmen lässt – sehr wohl zwischen Ein- und Mehrzahl zu unterscheiden weiß.
- Art 7 EMRK
- § 19 Abs 3 WettenG Wr
- ZVG-Slg 2019/89
- § 19 Abs 2 WettenG Wr
- VwG Wien, 08.05.2019, VGW-002/092/4535/2019VGW-002/V/092/4536/2019
- Verwaltungsverfahrensrecht
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