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Neufassung Gesellschaftsvertrag; sittenwidrige Aufgriffsbedingungen

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Unter dem Gesichtspunkt des Gläubigerschutzes müssen freiwilliges Ausscheiden und das Ableben eines Gesellschafters einerseits sowie Exekution bzw Insolvenz andererseits als Fälle des gesellschaftsvertraglichen Aufgriffsrechts gleichbehandelt werden.

Eine Abfindungsbeschränkung unter den Verkehrswert (Schätzwert) des Geschäftsanteils in den Fällen der Exekution und Insolvenz des Gesellschafters ist darüber hinaus nur zulässig, wenn sie nicht nur in diesen Fällen greift, sondern eine entsprechende Reduktion des Abfindungsanspruchs für jede Konstellation des freiwilligen (insb der Anteilsübertragung) und des unfreiwilligen Ausscheidens des Gesellschafters vereinbart wird.

  • § 879 ABGB
  • WBl-Slg 2021/122
  • OLG Wien, 30.09.2020, 6 R 164/20m-17
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 08.01.2021, 6 Ob 251/20k
  • § 76 Abs 4 GmbHG

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