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OGH: Heimliche Tonaufnahme des Vorgesetzten als Entlassungsgrund

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 9
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
956 Wörter, Seiten 408-409

20,00 €

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Die Tonaufnahme (hier: mit einem Handy) einer geschäftlichen Besprechung unter vier Augen ohne Zustimmung des Gesprächspartners ist rechtswidrig. Die heimliche Aufnahme eines Gespräches mit dem Arbeitgeber durch einen in einer Vertrauensposition beschäftigten Angestellten begründet daher eine Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 AngG.

Durch eine heimliche Tonbandaufnahme des Mitarbeiters ist das Vertrauen des Dienstgebers idR soweit erschüttert, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • ZIIR 2021, 408
  • OGH, 28.07.2021, 9 Ob A 65/21f, Umstände im Betrieb
  • Art 6 Abs 1 lit f DSGVO
  • Entlassung, berechtigte
  • Medienrecht
  • Tonaufnahme, heimliche
  • § 27 Z 1 AngG
  • Persönlichkeitsrechte, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Arbeitsverhältnis, Dienstverhältnis, Aufnahme, Mitschnitt, Aufzeichnung, wichtiger Grund, Entlassungsgrund
  • Beweisinteresse

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