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Zeitschrift für Informationsrecht
OLG Frankfurt: Vorwurf einen Shitstorm zu ernten als unwahre Tatsachenbehauptung
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 9
- Judikatur, 1401 Wörter
- Seiten 489-491
- https://doi.org/10.33196/ziir202104048901
20,00 €
inkl MwStDer öffentlich erhobene Vorwurf einen „riesigen Shitstorm geerntet“ zu haben, stellt eine überprüfbare Tatsachenbehauptung dar.
Da der durchschnittliche Online-Nutzer unter einem Shitstorm eine Reaktion ganz anderen Ausmaßes versteht, nämlich eine solche die einen Sturm der Entrüstung auslösen muss, tatsächlich aber nur wenige kritische Einzelstimmen zuordenbar sind, liegt eine unwahre Äußerung vor, die ein Unterlassungsgebot rechtfertigt.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- Bedeutungsgehalt
- Presse-Website
- Medienplattform
- § 1004 Abs 1 Satz 2 BGB
- Art 1 Abs 1 GG
- Werturteil, keines
- ZIIR 2021, 489
- OLG Frankfurt/Main, 27.05.2021, 16 W 8/21, Riesigen Shitstorm geerntet
- Tatsachenbehauptung, unwahre
- Medienrecht
- § 823 Abs 1 BGB
- Shitstorm
- Art 2 Abs 1 GG
- Persönlichkeitsschutz
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