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OLG Frankfurt: Vorwurf einen Shitstorm zu ernten als unwahre Tatsachenbehauptung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 9
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1401 Wörter, Seiten 489-491

20,00 €

inkl MwSt

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Der öffentlich erhobene Vorwurf einen „riesigen Shitstorm geerntet“ zu haben, stellt eine überprüfbare Tatsachenbehauptung dar.

Da der durchschnittliche Online-Nutzer unter einem Shitstorm eine Reaktion ganz anderen Ausmaßes versteht, nämlich eine solche die einen Sturm der Entrüstung auslösen muss, tatsächlich aber nur wenige kritische Einzelstimmen zuordenbar sind, liegt eine unwahre Äußerung vor, die ein Unterlassungsgebot rechtfertigt.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • Bedeutungsgehalt
  • Presse-Website
  • Medienplattform
  • § 1004 Abs 1 Satz 2 BGB
  • Art 1 Abs 1 GG
  • Werturteil, keines
  • ZIIR 2021, 489
  • OLG Frankfurt/Main, 27.05.2021, 16 W 8/21, Riesigen Shitstorm geerntet
  • Tatsachenbehauptung, unwahre
  • Medienrecht
  • § 823 Abs 1 BGB
  • Shitstorm
  • Art 2 Abs 1 GG
  • Persönlichkeitsschutz

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