


OGH: Sammelklagen österreichischer Verbraucher gegen Facebook
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2588 Wörter, Seiten 438-442
20,00 €
inkl MwSt




-
Ist Art 15 VO (EG) 44/2001, dahin auszulegen, dass ein „Verbraucher“ im Sinne dieser Bestimmung diese Eigenschaft verliert, wenn er nach längerer Nutzung eines privaten Facebook-Kontos im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche Bücher publiziert, teilweise auch entlohnte Vorträge hält, Webseiten betreibt, Spenden zur Durchsetzung der Ansprüche sammelt und sich die Ansprüche von zahlreichen Verbrauchern gegen die Zusicherung abtreten lässt, diesen einen allfälligen Prozesserfolg nach Abzug der Prozesskosten zukommen zu lassen?
Ist Art 16 VO (EG) 44/2001 dahin auszulegen, dass ein Verbraucher in einem Mitgliedstaat gleichzeitig mit seinen eigenen Ansprüchen aus einem Verbrauchergeschäft am Klägergericht-stand auch gleichgerichtete Ansprüche anderer Verbraucher mit Wohnsitz
im gleichen Mitgliedstaat,
in einem anderen Mitgliedstaat oder
in einem Drittstaat
geltend machen kann, wenn ihm diese aus Verbrauchergeschäften mit derselben beklagten Partei aus demselben rechtlichen Zusammenhang zediert wurden und wenn das Zessionsgeschäft nicht in eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Klägers fällt, sondern der gemeinsamen Durchsetzung der Ansprüche dient?
Redaktionelle Leitsätze
-
- Thiele, Clemens
-
- Art 66 Abs 1 VO (EG) 2015/2012
- Sammelklage, datenschutzrechtliche
- Art 2, 14 RL 95/46/EG
- § 90a Abs 1 GOG
- Art 15, 16 VO (EG) 44/2001
- Zuständigkeit, internationale
- OGH, 20.07.2016, 6 Ob 23/16z, Verbrauchergerichtsstand in Datenschutzsachen
- § 32 DSG
- Medienrecht
- § 29 KSchG
- Social Media
- Verbrauchergerichtsstand bei Datenschutzverstößen
- ZIIR 2016, 438
Ist Art 15 VO (EG) 44/2001, dahin auszulegen, dass ein „Verbraucher“ im Sinne dieser Bestimmung diese Eigenschaft verliert, wenn er nach längerer Nutzung eines privaten Facebook-Kontos im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche Bücher publiziert, teilweise auch entlohnte Vorträge hält, Webseiten betreibt, Spenden zur Durchsetzung der Ansprüche sammelt und sich die Ansprüche von zahlreichen Verbrauchern gegen die Zusicherung abtreten lässt, diesen einen allfälligen Prozesserfolg nach Abzug der Prozesskosten zukommen zu lassen?
Ist Art 16 VO (EG) 44/2001 dahin auszulegen, dass ein Verbraucher in einem Mitgliedstaat gleichzeitig mit seinen eigenen Ansprüchen aus einem Verbrauchergeschäft am Klägergericht-stand auch gleichgerichtete Ansprüche anderer Verbraucher mit Wohnsitz
im gleichen Mitgliedstaat,
in einem anderen Mitgliedstaat oder
in einem Drittstaat
geltend machen kann, wenn ihm diese aus Verbrauchergeschäften mit derselben beklagten Partei aus demselben rechtlichen Zusammenhang zediert wurden und wenn das Zessionsgeschäft nicht in eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Klägers fällt, sondern der gemeinsamen Durchsetzung der Ansprüche dient?
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- Art 66 Abs 1 VO (EG) 2015/2012
- Sammelklage, datenschutzrechtliche
- Art 2, 14 RL 95/46/EG
- § 90a Abs 1 GOG
- Art 15, 16 VO (EG) 44/2001
- Zuständigkeit, internationale
- OGH, 20.07.2016, 6 Ob 23/16z, Verbrauchergerichtsstand in Datenschutzsachen
- § 32 DSG
- Medienrecht
- § 29 KSchG
- Social Media
- Verbrauchergerichtsstand bei Datenschutzverstößen
- ZIIR 2016, 438