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Schneeballsystem: Keine Abgeltung der vom Veranstalter erbrachten Leistungen
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 1838 Wörter
- Seiten 422-424
- https://doi.org/10.33196/wbl201907042201
30,00 €
inkl MwStDas Rückforderungsrecht nach § 27 Abs 4 UWG steht allein dem Kunden zu, nicht aber dem Veranstalter des Schneeballsystems; allerdings hat der Kunde die schon empfangene Ware zurückzustellen. Die Abgeltung einer vom Veranstalter verrichteten Leistung wird davon nicht erfasst.
Die Wertung des § 27 Abs 4 UWG muss auch bei der Rückabwicklung der wechselseitigen Leistungen der Systembeteiligten in Fällen der Ziff 14 Anh UWG zum Tragen kommen, weil insoweit die gleiche Interessenlage gegeben ist.
- BG Graz-Ost, 03.05.2018, GZ 204 Cg 26/17f-28
- § 27 Abs 4 UWG
- OGH, 25.04.2019, 4 Ob 10/19b, „Cashback II“
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2019/133
- Ziff 14 Anh UWG
- LG für Zivilrechtssachen Graz als Berufungsgericht, 18.10.2018, GZ 5 R 98/18w-34
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