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Verwaltungsgerichtliche Begründungspflicht
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 166 Wörter
- Seiten 424-424
- https://doi.org/10.33196/wbl201907042402
30,00 €
inkl MwStDie Begründung einer Entscheidung eines Verwaltungsgerichts hat auf dem Boden des § 29 VwGVG mit Blick auf § 17 leg cit den Anforderungen zu entsprechen, die in der Rsp des Verwaltungsgerichts zu den §§ 58 und 60 AVG entwickelt wurden. Nach dieser Rsp bestehen die drei logisch aufeinander aufbauenden und formal zu trennenden Elemente einer ordnungsgemäß begründeten verwaltungsgerichtlichen Entscheidung in einer im Indikativ gehaltenen Tatsachenfeststellung, in der Beweiswürdigung und in der rechtlichen Beurteilung.
Die Verwaltungsgerichte werden ihrer Begründungspflicht nach § 29 VwGVG dann nicht gerecht, wenn sich die ihre Entscheidung tragenden Überlegungen zum maßgebenden Sachverhalt, zur Beweiswürdigung sowie die rechtliche Beurteilung in den wesentlichen Punkten nicht aus der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung selbst ergeben.
Das Verwaltungsgericht verwies zum Vorbringen betreffend die UVP-Pflicht pauschal auf eine andere Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich. Dieses verwiesene Erkenntnis ist weder Bestandteil des verwaltungsgerichtlichen Akts noch gibt es einen Hinweis dafür, dass es der Ausfertigung des angefochtenen Erkenntnisses beigeschlossen worden wäre.
- VwGH, 22.03.2019, Ra 2017/04/0135
- § 29 VwGVG
- WBl-Slg 2019/135
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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