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Strittige Mietzinsforderung und für den Fall ihrer Berechtigung eine außergerichtliche Aufrechnungserklärung: Anwendungsfall des § 33 Abs 2 MRG
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 28
- Rechtsprechung, 1895 Wörter
- Seiten 231-233
- https://doi.org/10.33196/wobl201507023101
30,00 €
inkl MwStIst die Höhe des vom Mieter geschuldeten Betrags wegen Uneinigkeit über die Wirksamkeit einer vom Mieter erklärten Aufrechnung strittig und würde man die Notwendigkeit der Fällung eines Teilurteils nur deshalb ablehnen, weil die außergerichtliche Aufrechnungserklärung nach Zugang der Kündigungs- oder Auflösungserklärung erfolgte, so würde der Schutzzweck des § 33 Abs 2 MRG, dem Mieter auch bei einer der Höhe nach strittigen Mietzinsforderung die nachträgliche Zahlung des Mietzinsrückstandes zu ermöglichen, unterlaufen.
- § 30 Abs 2 Z 1 MRG
- OGH, 25.09.2014, 9 Ob 52/14h
- BG Enns, 7 C 549/08a
- § 1118 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2015/84
- § 6 Abs 1 Z 8 KSchG
- LG Steyr, 1 R 57/12v
- § 33 Abs 2 MRG
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