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Suchtgifthandel, Vorbereitung von Suchtgifthandel, Beteiligung, psychischer Tatbeitrag, Strafzumessung, Erschwerungsgrund

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Die Begleitung eines Suchtgiftschmugglers auf der Fahrt mit kleinen Kindern und Fungierung als Beifahrerin, um den Eindruck einer Familienreise zu erwecken und so den Grenzübertritt zu erleichtern, verwirklicht eine psychische Beitragstäterschaft zum Suchtgifthandel.

Die Gefährlichkeit der begangenen Suchtgiftdelikte, fehlende Schuldeinsicht und leugnende Verantwortung trotz erdrückender Beweisergebnisse dürfen nicht als erschwerend gewertet werden.

  • § 28 Abs 1 SMG
  • § 32 Abs 2 StGB
  • § 12 3. Fall StGB
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 28a Abs 1 SMG
  • JST-Slg 2018/29
  • OGH, 06.04.2017, 12 Os 11/17k

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