


Zuständigkeiten im Beschwerdeverfahren des StVG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 5
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 381 Wörter, Seiten 256-257
20,00 €
inkl MwSt




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Gem § 120 Abs 1 StVG können sich Strafgefangene gegen jede ihre Rechte betreffende Entscheidung oder Anordnung und über jedes ihre Rechte betreffende Verhalten der Strafvollzugsbediensteten beschweren. Das Vollzugsgericht gem § 16 Abs 3 StVG entscheidet lediglich über Beschwerden gegen eine Entscheidung oder Anordnung des Anstaltsleiters, wegen Verletzung eines subjektiven Rechts durch ein Verhalten des Anstaltsleiters und wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Anstaltsleiter.
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- JST-Slg 2018/32
- § 16f StVG
- § 122 StVG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- OLG Wien, 01.02.2018, 132 Bs 21/18k
- LGSt Wien, 30.10.2017, 191 Bl 31/17x
- § 120 StVG
- § 121 StVG
Gem § 120 Abs 1 StVG können sich Strafgefangene gegen jede ihre Rechte betreffende Entscheidung oder Anordnung und über jedes ihre Rechte betreffende Verhalten der Strafvollzugsbediensteten beschweren. Das Vollzugsgericht gem § 16 Abs 3 StVG entscheidet lediglich über Beschwerden gegen eine Entscheidung oder Anordnung des Anstaltsleiters, wegen Verletzung eines subjektiven Rechts durch ein Verhalten des Anstaltsleiters und wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Anstaltsleiter.
- JST-Slg 2018/32
- § 16f StVG
- § 122 StVG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- OLG Wien, 01.02.2018, 132 Bs 21/18k
- LGSt Wien, 30.10.2017, 191 Bl 31/17x
- § 120 StVG
- § 121 StVG