Zum Hauptinhalt springen

Voraussetzungen für die Gewährung von elektronisch überwachtem Hausarrest (1)

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Das vorrangige Abstellen auf einen Konsum von psychotropen Stoffen ist – unter Berücksichtigung des materiellrechtlichen Strafausschließungsgrundes des § 30 Abs 1 SMG – für die Erstellung einer tragfähigen Ermessenentscheidung nicht ausreichend. (1)

Im Verfahren vor dem Vollzugsgericht gem § 16a StVG herrscht Neuerungsverbot: Einerseits können Beschlüsse des Vollzugsgerichts – das nicht als erste Instanz entscheidet – nach § 16 Abs 3 StVG nur wegen Rechtswidrigkeit angefochten werden, und andererseits ist gem § 17 Abs 2 Z 2 iVm Z 1 StVG die Bestimmung des § 65 AVG, wonach Neuerungen im Berufungsverfahren zulässig wären, nicht anzuwenden. (2)

  • § 16 StVG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 18 StVG
  • § 156c Abs 1 Z 4 StVG
  • JST-Slg 2018/31
  • OLG Wien, 01.02.2018, 132 Bs 15/18b
  • § 17 StVG
  • LG Innsbruck, 16.11.2017, 22 Bl 36/17k

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!