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Urheberrecht: Begriff ,öffentliche Wiedergabe‘ – Verlinkung eines urheberrechtlich geschützten Werks auf der Website eines Dritten im Wege des Framing
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 35
- Rechtsprechung, 4041 Wörter
- Seiten 276-279
- https://doi.org/10.33196/wbl202105027601
30,00 €
inkl MwStArt 3 Abs 1 der RL 2001/29/EG ist dahin auszulegen, dass die Einbettung in die Website eines Dritten im Wege der Framing-Technik von urheberrechtlich geschützten und der Öffentlichkeit mit Erlaubnis des Inhabers des Urheberrechts auf einer anderen Website frei zugänglich gemachten Werken eine öffentliche Wiedergabe iS dieser Bestimmung darstellt, wenn sie unter Umgehung von Schutzmaßnahmen gegen Framing erfolgt, die der Rechtsinhaber getroffen oder veranlasst hat.
- EuGH, 09.03.2021, Rs C-392/19, VG Bild-Kunst/Stiftung Preußischer Kulturbesitz; Bundesgerichtshof [Deutschland]
- Art 3 Abs 1 der RL 2001/29/EG des EP und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2021/71
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