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Verbraucherschutz: Erteilung einer falschen Auskunft gegenüber nur einem Verbraucher als „irreführende Geschäftspraxis“ iS der RL 2005/29/EG
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 29
- Rechtsprechung, 3196 Wörter
- Seiten 321-324
- https://doi.org/10.33196/wbl201506032101
30,00 €
inkl MwStDie RL 2005/29/EG ist dahin auszulegen, dass die Erteilung einer falschen Auskunft durch einen Gewerbetreibenden an einen Verbraucher wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende als „irreführende Geschäftspraxis“ iS dieser RL einzustufen ist, auch wenn diese Auskunftserteilung nur einen Verbraucher betraf.
Die RL 2005/29 ist dahin auszulegen, dass im Fall einer Geschäftspraxis, die alle in Art 6 Abs 1 dieser RL genannten Voraussetzungen für eine Einstufung als den Verbraucher irreführende Praxis erfüllt, nicht mehr geprüft zu werden braucht, ob eine solche Praxis auch den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt iSv Art 5 Abs 2 lit a der RL widerspricht, um sie als unlauter und mithin nach Art 5 Abs 1 der RL verboten ansehen zu können.
- WBl-Slg 2015/103
- RL 2005/29/EG des EP und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der RL 84/450/EWG des Rates, der RL 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des EP und des Rates sowie de
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EuGH, 16.04.2015, Rs C-388/13, (Nemzeti Fogyasztóvédelmi Hatóság; UPC Magyarország Kft; Kúria [Ungarn])
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