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Verteilung des Verwertungserlöses auf gleichrangige Forderungen desselben Gläubigers

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Ein Berechtigter mehrerer Forderungen, denen der gleiche Rang zukommt, kann die Berücksichtigung der einzelnen Forderungen in einem anderen als dem anteiligen Verhältnis, aber auch die Berichtigung nur einer Forderung begehren.

  • BG Kitzbühel, 03.08.2018, 2 C 949/17b
  • Öffentliches Recht
  • OGH, 11.09.2019, 3 Ob 49/19f
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • LG Innsbruck, 24.01.2019, 4 R 190/18x
  • JBL 2020, 126
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 280 EO
  • Arbeitsrecht

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