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Vertrauensschutz bei Kompetenzübertragung

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Der Betriebsinhaber kann Erklärungen des Vorsitzenden eines Betriebsrates als rechtswirksam ansehen, wenn ihm die Verletzung von Vorschriften über die Willensbildung des Betriebsratskollegiums weder bekannt war noch bekannt sein musste.

Das gilt auch für die Kompetenzübertragung zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen vom Betriebsrat auf den Zentralbetriebsrat.

  • OLG Linz, 21.06.2011, 11 Ra 42/11t-17
  • LG Linz, 02.03.2011, 11 Cga 23/11h-13
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 24.09.2012, 9 ObA 108/11i
  • WBl-Slg 2013/34
  • § 114 ArbVG
  • § 113 Abs 1 ArbVG

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