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Zur Verwendung des @-Symbols als grafisches Stilmittel in Wortbildmarken

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 27
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
3949 Wörter, Seiten 112-116

30,00 €

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Eine Wortbildmarke ist als reine Wortmarke zu behandeln, sofern die bildhafte Ausgestaltung der Marke nicht so charakteristisch ist, dass sie als das Wesentliche aufgefasst wird, hinter dem die Wortelemente vollkommen zurücktreten. Die bildliche Ausgestaltung eines Wortes macht eine Marke demnach nur dann zu einer Wortbildmarke, wenn sie so eigenartig ist, dass sie den Verkehrskreisen als besonders charakteristisch auffällt.

„Easy“ ist in Bezug auf ein Bankinstitut nicht beschreibend, weil es keinen Hinweis auf die Modalitäten einer konkreten Dienstleistung oder auf andere Einzelheiten der Abwicklung von Bankgeschäften enthält und weder abstrakt noch konkret Art, Beschaffenheit, Menge, Bestimmung, Wert oder sonstige Merkmale der verschiedenen Bankdienstleistungen bezeichnet, die das betreffende Bankinstitut für seine Kunden erbringen könnte.

  • Glanzer, Jan-Günther
  • § 30 Abs 2 MaSchG
  • WBl-Slg 2013/40
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OPM, 10.10.2012, Om 7/12, (Nm 186/2005) „EASYBANK/e@syCredit II“
  • § 30 Abs 1 Z 2 MaSchG

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