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Zum sachlichen Anwendungsbereich der Stimmverbote nach § 39 Abs 4 GmbHG

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 27
Inhalt:
Aufsatz
Umfang:
7061 Wörter, Seiten 61-69

30,00 €

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Der Beitrag beschäftigt sich zunächst mit den methodischen Grundlagen der Auslegung von § 39 Abs 4 und 5 GmbHG. Rechtssicherheit ist dabei besonders bedeutsam (I). Sodann wird anhand von Beispielen gezeigt, dass das Rechtssicherheitspostulat extensive Interpretation, ja sogar Analogien nicht ausschließt, in Gestalt der Stimmverbote aus wichtigem Grund allerdings einzuschränken ist (II). Teleologische Reduktion von § 39 Abs 4 ergibt sich aus dem Zusammenspiel verschiedener Faktoren, nämlich spezifisch mitgliedschaftlichen Interessen einerseits, Fehlen eines typischen Interessenkonflikts, Vorliegen eines wichtigen Grundes, Notwendigkeit der Abstimmung mit anderen Rechtsquellen und Desinvestitionsinteressen andererseits.

  • Koppensteiner, Hans-Georg
  • Anstellungsvertrag
  • Satzungsänderung
  • Art 130 AktG
  • Abberufung
  • Art 22 Abs 3 GmbHG
  • Art 35 Abs 1 GmbHG
  • In-Sich-Geschäfte
  • Sonderrecht (nachträgliche Einführung)
  • Entlastung
  • Gewähren eines Vorteils
  • Vornahme eines Rechtsgeschäftes
  • wichtiger Grund
  • Einforderung Stammeinlage
  • Richten in eigener Sache
  • Information Gesellschafter
  • WBL 2013, 61
  • Einleitung/Erledigung eines Rechtsstreits
  • Kaduzierung
  • Auflösung
  • Art 22 Abs 2 GmbHG
  • Stimmverbote (Normzweck, Auslegung, teleologische Reduktion)
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 39 Abs 4 GmbHG
  • Erlass korporativer Ansprüche
  • Bestellung
  • Art 16 Abs 2 GmbHG
  • Ausschluss
  • Sozialakt (korporative Maßnahme)
  • Kapitalerhöhung mit Ausschluss Bezugsrecht
  • Befreiung von einer Verbindlichkeit
  • Anteilsübertragung
  • Kündigung
  • Prüfung/Überwachung
  • Art 39 Abs 5 GmbHG
  • Unternehmensverträge

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