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Zeitschrift für Informationsrecht
Heft 4, November 2015, Band 2015
Zur Sorgfaltspflicht des Inhabers eines Facebook-Accounts
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 2015
- Judikatur, 2481 Wörter
- Seiten 475-478
- https://doi.org/10.33196/ziir201504047501
20,00 €
inkl MwStBei Kenntnis einer Äußerung, die einen der Tatbestände der §§ 6 bis 7c MedienG verwirklicht, ist der Medieninhaber verpflichtet, diese unverzüglich zu entfernen.
Bei Bestimmung der gebotenen Sorgfalt (§ 6 Abs 2 Z 3a) sind einerseits die Vielfalt an Websites, auf denen Äußerungen Dritter zugänglich gemacht werden, die rasche Entwicklung der elektronischen Medien, deren technische Gegebenheiten, die Verkehrsauffassungen und die Besonderheiten des Internet zu berücksichtigen; andererseits sind die Sorgfaltsanforderungen auf die Diversität real existierender Medieninhaber abzustimmen: Von einem professionellen Betreiber einer Website ist ein höherer Kenntnisstand von Gesetzen und Rechtsprechung und damit eine raschere Reaktion zu erwarten als von einer Privatperson, die auf ihrem Facebook-Profil ein „Gästebuch“ eingerichtet hat. Schließlich ist auf den Beitrag, den Diskussionsforen zu einer offenen und lebendigen Diskussion gesellschaftlich wichtiger Fragen in einer demokratischen Öffentlichkeit leisten, Bedacht zu nehmen (Art 10 EMRK) die Einhaltung der gebotenen Sorgfalt ist ein Kriterium des Zeitpunkt der Kenntnis von rechtswidrigen Inhalt und daran anschließend an der unverzüglich Kette der Löschung desselben durch den Medieninhaber zu prüfen.
Ist die Rechtsverletzung nicht offenkundig, wird gegenüber dem Medieninhaber aber in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht substantiiert beanstandet, so obliegt diesem die unverzügliche (Veranlassung einer) juristischen Überprüfung.
Die Entfernung der rechtsverletzenden Inhalte hat unverzüglich zu erfolgen, dh ohne schuldhafte Verzögerung. Das ist unter Anlegung eines realistischen Maßstabs ohne unzumutbare Überspannung der Pflichten des Medieninhabers zu verstehen. Einerseits ist auf die Schwere der Rechtsverletzung und die Dringlichkeit abzustellen, andererseits auf die Sphäre des Medieninhabers.
Leitsätze von
- OGH, 29.04.2015, 15 Os 14/15w, Posting/Schmähkritik
- Kenntnis der Verletzung
- Löschung.
- Medieninhaber
- ZIIR 2015, 475
- § 6 Abs 2 Z 3a MedienG
- § 16 ECG
- § 1 Abs 1 Z 8 lit c MedienG
- Medienrecht
- § 5 Abs 3 StGB
- Entschädigungsanspruch
- gebotene Sorgfalt
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