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Abgrenzung zwischen Bittleihe und Miete
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 32
- Rechtsprechung, 49 Wörter
- Seiten 37-37
- https://doi.org/10.33196/wobl201901003701
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inkl MwStIn höchstgerichtlicher Rsp wird nicht die Ansicht vertreten, dass nur ein Entgelt von höchstens 10 % des erzielbaren Mietzinses die Annahme der Unentgeltlichkeit rechtfertigen könne. Entscheidend ist vielmehr, dass ein für die überlassene Sache geleisteter „Anerkennungszins“ gegenüber dem Nutzungswert praktisch nicht ins Gewicht fällt.
- OGH, 08.11.2017, 7 Ob 192/17m, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- § 974 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2019/14
- LGZ Wien, 2 R 100/17i
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