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Kündigung wegen Weitergabe bei Überlassung des Mietgegenstandes an Eintrittsberechtigte

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 32
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1328 Wörter, Seiten 20-21

30,00 €

inkl MwSt

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Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 MRG ist gegeben, wenn der Mieter den Mietgegenstand weitergegeben hat und ihn offenbar in naher Zeit nicht für sich oder die eintrittsberechtigten Personen dringend benötigt. Beim fraglichen Kündigungsgrund geht es um die Weitergabe des Mietgegenstands an Dritte, also um den tatsächlichen Vorgang des Verlassens der Wohnung durch den Mieter und deren Übernahme durch einen Dritten; dies führt zu keiner Änderung der Parteien des bestehenden Mietvertrags, es kommt also zu keinem Mieterwechsel. Die Überlassung des Mietgegenstands an eine eintrittsberechtigte Person verwirklicht den fraglichen Kündigungsgrund nicht.

  • Vonkilch, Andreas
  • § 30 Abs 2 Z 4 MRG
  • WOBL-Slg 2019/6
  • OGH, 23.08.2018, 4 Ob 152/18h, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • LGZ Wien, 38 R 335/17x
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 14 MRG
  • § 12 MRG

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