



Voraussetzungen für die Urkundenhinterlegung eines Superädifikats
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 32
- Rechtsprechung, 1819 Wörter
- Seiten 37 -39
- https://doi.org/10.33196/wobl201901003702
30,00 €
inkl MwSt
Für die Übertragung des Eigentums am Superädifikat ist grundsätzlich die Urkundenhinterlegung erforderlich. Bei Prüfung der Hinterlegungsvoraussetzungen iSd § 9 Abs 1 Z 1 UHG genügt als Entscheidungskriterium, dass „gegründete Bedenken“ in Bezug auf die Vertretungsmacht bestehen, eine endgültige Wirksamkeitsprüfung findet in diesem Zusammenhang nicht statt. Solche Bedenken sind aus der Erklärung eines Vollmachtswiderrufs durch den Vertretenen abzuleiten. Dies ist im Hinblick darauf, dass eine Vollmacht nach der Grundkonzeption des ABGB widerruflich ist (§ 1020 ABGB), und selbst eine vereinbarte Unwiderruflichkeit einer Vollmacht nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam ist und dem Geschäftsherrn zudem nicht das Recht des außerordentlichen Widerrufs aus wichtigem Grund nimmt, nicht zu beanstanden. Grundsätzlich können gerichtsbekannte Tatsachen auch im Grundbuchsverfahren berücksichtigt werden.
- Bittner, Ludwig
- § 433 ABGB
- LG St. Pölten, 7 R 55/17v
- § 4 UHG
- § 1020 ABGB
- § 432 ABGB
- § 94 GBG
- BG Neulengbach, TZ 733/17
- WOBL-Slg 2019/15
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 13.02.2018, 5 Ob 180/17g, Zurückweisung des Revisionsrekurses
- § 9 UHG
Weitere Artikel aus diesem Heft