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Änderung des Verwendungszwecks eines als Lager bewilligten Raumes im Untergeschoß in Wohnraum

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 9
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
853 Wörter, Seiten 49-50

20,00 €

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§ 25 Abs 2 Z 3 BauTG 2015 unterscheidet bei der maßgeblichen Hochwasserkote nicht in oberirdische Hochwässer und Grundhochwässer. Eine derartige Differenzierung verbietet schon der Schutzzweck der Norm. Es ist daher bei der Beurteilung des Fußbodenniveaus von Wohnräumen auch der mögliche Grundwasserhöchststand zu berücksichtigen.

  • § 46 Abs 2 BauTG
  • § 9 Abs 1 Z 4 BauPolG
  • § 25 Abs 2 BauTG
  • LVwG Sbg, 31.08.2021, 405-3/842/1/5-2021
  • ZVG-Slg 2022/8
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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