


Änderung des Verwendungszwecks eines als Lager bewilligten Raumes im Untergeschoß in Wohnraum
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 9
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 853 Wörter, Seiten 49-50
20,00 €
inkl MwSt




-
§ 25 Abs 2 Z 3 BauTG 2015 unterscheidet bei der maßgeblichen Hochwasserkote nicht in oberirdische Hochwässer und Grundhochwässer. Eine derartige Differenzierung verbietet schon der Schutzzweck der Norm. Es ist daher bei der Beurteilung des Fußbodenniveaus von Wohnräumen auch der mögliche Grundwasserhöchststand zu berücksichtigen.
-
- § 46 Abs 2 BauTG
- § 9 Abs 1 Z 4 BauPolG
- § 25 Abs 2 BauTG
- LVwG Sbg, 31.08.2021, 405-3/842/1/5-2021
- ZVG-Slg 2022/8
- Verwaltungsverfahrensrecht
§ 25 Abs 2 Z 3 BauTG 2015 unterscheidet bei der maßgeblichen Hochwasserkote nicht in oberirdische Hochwässer und Grundhochwässer. Eine derartige Differenzierung verbietet schon der Schutzzweck der Norm. Es ist daher bei der Beurteilung des Fußbodenniveaus von Wohnräumen auch der mögliche Grundwasserhöchststand zu berücksichtigen.
- § 46 Abs 2 BauTG
- § 9 Abs 1 Z 4 BauPolG
- § 25 Abs 2 BauTG
- LVwG Sbg, 31.08.2021, 405-3/842/1/5-2021
- ZVG-Slg 2022/8
- Verwaltungsverfahrensrecht