Zum Verhältnis von Maßnahmen gemäß § 20 Abs 1 und 4 EpiG bzw gemäß COVID-19-MG
- Originalsprache: Deutsch
- ZVGBand 9
- Materienrecht, 1626 Wörter
- Seiten 62 -64
- https://doi.org/10.33196/zvg202201006201
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Die Verordnung des LH von Sbg, mit der Betretungsverbote von Beherbergungsbetrieben für Touristen und Touristinnen in ganz Salzburg angeordnet wurden, hat der Verordnung einer BH, mit der Betriebsschließungen nach dem EpiG angeordnet wurden, nicht derogiert. Beide Verordnungen blieben bis zu ihrer Aufhebung nebeneinander bestehen.
Der Betreiberin eines Beherbergungsbetriebs entstand durch die vollständige Betriebsschließung gemäß § 20 EpiG seitens der BH bei gleichzeitiger Geltung der Verordnung des LH über Betretungsverbote für Touristen nur jener Verlust, der aus der Nichtbeherbergung von Gästen resultieren konnte, die durch die Verordnung des LH nicht erfasst waren. Nur insoweit steht ihr auch ein Vergütungsanspruch zu.
- § 32 EpiG
- VwGH, 16.11.2021, Ro 201/03/0018
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 2 Z 2 COVID-19-MG
- ZVG-Slg 2022/13
- § 20 EpiG
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