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Analoge Anwendung des § 45 JN auf Entscheidungen über die vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts

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Die Entscheidungen über die vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts in einem gesondert ausgefertigten Beschluss oder in der über die Hauptsache ergehenden Entscheidung sind infolge analoger Anwendung des § 45 JN unanfechtbar.

  • OGH, 23.05.2019, 6 Ob 81/19h
  • Öffentliches Recht
  • OLG Graz, 05.02.2019, 5 R 86/18h
  • § 27a GOG
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • § 261 ZPO
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 260 ZPO
  • JBL 2019, 657
  • § 45 JN
  • Arbeitsrecht

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