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Ausgleich einer Zinsuntergrenze durch eine in Relation dazu angemessene Obergrenze

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 141
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
3352 Wörter, Seiten 648-651

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Artikel Ausgleich einer Zinsuntergrenze durch eine in Relation dazu angemessene Obergrenze in den Warenkorb legen

Im Hinblick darauf, dass Zinsgleitklauseln der Wahrung der ursprünglichen vertraglichen Äquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung dienen, muss einer Mindestverzinsung eine wirtschaftlich gleichwertige Höchstverzinsung gegenüberstehen, um dem Erfordernis der Zweiseitigkeit zu genügen. Die Zinsuntergrenze muss also durch eine in Relation dazu angemessene Obergrenze ausgeglichen werden.

Verzugszinsen dienen nicht dazu, Betreibungs- oder Einbringungskosten iS des § 1333 Abs 2 ABGB abzudecken.

  • HG Wien, 31.07.2018, 17 Cg 55/17w
  • § 6 Abs 1 Z 5 KSchG
  • Öffentliches Recht
  • OGH, 23.05.2019, 3 Ob 46/19i
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2019, 648
  • § 1333 Abs 2 ABGB
  • Arbeitsrecht
  • OLG Wien, 29.11.2018, 129 R 99/18d

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