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„Rettungspflicht“ gemäß § 2 Abs 2 AHG: Einwände gegen die Bestellung des Sachverständigen ohne entsprechende Fachkenntnis

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Hat sich der Kläger als Beschuldigter und Angeklagter nicht mit den von der Prozessordnung eingeräumten Mitteln zeitgerecht und im Anlassverfahren gegen die nun von ihm behauptete Beiziehung einer Sachverständigen ohne entsprechende Fachkenntnis zur Wehr gesetzt, kann er später einen Ersatzanspruch nach dem AHG nicht darauf gründen, dass „die Beauftragung zur und Zulassung der Gutachtenserstattung durch die konkrete Sachverständige“ (mit der angeblichen Konsequenz eines von ihr erstatteten inhaltlich unrichtigen Gutachtens) seinen Schaden verursacht hätte (hier: Einwände gegen die Bestellung des Sachverständigen im Ermittlungsverfahren und fehlende Darlegung substantiierter – angeblich trotz durchgeführten Verbesserungsverfahrens iS des § 127 Abs 3 StPO verbliebener – Mängel des Gutachtens in der Nichtigkeitsbeschwerde).

  • § 2 Abs 2 AHG
  • § 1 AHG
  • Öffentliches Recht
  • OLG Linz, 28.09.2018, 4 R 54/18s
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • OGH, 30.04.2019, 1 Ob 215/18a
  • Zivilverfahrensrecht
  • LG Linz, 05.03.2018, 31 Cg 35/17h
  • JBL 2019, 640
  • Arbeitsrecht

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