Die Verhetzung im Internet – § 283 StGB in der gerichtlichen Praxis
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 141
- Aufsatz, 10680 Wörter
- Seiten 609 -622
- https://doi.org/10.33196/jbl201910060901
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Der Tatbestand der Verhetzung wurde durch das StRÄG 2015 neu gestaltet. Die praktische Bedeutung des Tatbestands hat indes aufgrund zunehmender Radikalisierung der politischen Debatte, insbesondere in Online-Foren zugenommen. Der vorliegende Beitrag widmet sich zunächst aktuellen Auslegungsfragen, insbesondere den von § 283 StGB geschützten Gruppen und den Tathandlungen sowie der Einordung des § 283 StGB als Dauerdelikt und Erfolgsdelikt. In einem weiteren Schritt wird untersucht, inwieweit sich eine Strafbarkeit für die Verbreitung fremder verhetzender Inhalte, sei es als Internetnutzer, der einschlägige Inhalte mit anderen teilt oder seine Zustimmung zu diesen erteilt, sei es als Betreiber von Online-Foren und sozialen Netzwerken, ergeben kann.
- Salimi, Farsam
- Einordnung als Erfolgsdelikt
- Einordnung als Dauerdelikt
- Öffentliches Recht
- Aufstacheln zu Hass
- § 32 MedienG
- JBL 2019, 609
- Geschützte Gruppen
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Garantenstellung
- Allgemeines Privatrecht
- § 16 ECG
- § 283 StGB
- Host-Provider
- § 78 Abs 2 TKG
- Zivilverfahrensrecht
- Beschimpfung
- Emojis
- Aufruf zu Gewalt
- § 17 ECG
- Teilen und Liken von Inhalten
- § 18 ECG
- Arbeitsrecht
- E-Commerce
- Emoticons
- § 286 StGB
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