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Heft 10, Oktober 2019, Band 141
Ausschluss vom Wahlrecht nach § 22 NRWO und § 3 EuWEG nicht verfassungswidrig
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 141
- Rechtsprechung, 2269 Wörter
- Seiten 631-633
- https://doi.org/10.33196/jbl201910063102
30,00 €
inkl MwStAbweisung eines Gerichtsantrags auf Aufhebung jeweils der Wortfolge „oder wegen einer sonstigen mit Vorsatz begangenen strafbaren Handlung zu einer nicht bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren“ in § 22 NRWO und in § 3 EuWEG: Der Ausschluss vom Wahlrecht bei strafgerichtlich Verurteilten durch gerichtliche Einzelfallentscheidung unter Bedachtnahme auf die Art und Schwere der begangenen Straftat und das Verhalten des Täters liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.
- Öffentliches Recht
- § 446a StPO
- Straf- und Strafprozessrecht
- JBL 2019, 631
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- VfGH, 28.02.2019, G 319/2018 ua
- Art 3 1. ZPEMRK
- § 22 Abs 1 NRWO
- Zivilverfahrensrecht
- § 3 Abs 1 EuWEG
- Arbeitsrecht
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