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Birklbauer, Alois

Anfangsverdacht, behördeninterne Informationsquellen, Zurücklegung der Anzeige, Verfahrenseinstellung

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Mit Blick auf die Zielsetzung des § 91 Abs 2 letzter Satz StPO, bei leicht ausschließbarem Anfangsverdacht kein Strafverfahren einzuleiten, sind jedenfalls jene Informationsquellen als behördeninterne im Sinn dieser Bestimmung anzusehen, welche die Behörde durch bloße Einsichtnahme ohne Inanspruchnahme Dritter nutzen kann und darf.

  • Birklbauer, Alois
  • § 35c StAG
  • OGH, 10.07.2019, 15 Os 20/19h
  • § 1 Abs 2 StPO
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 91 Abs 2 StPO
  • § 302 StGB
  • JST-Slg 2019/64

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