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Schwaighofer, Klaus

Suchtgift; Überlassen; Besitz

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Eine im Eigentum einer Person stehende Sache kann auch von mehreren Personen besessen werden.

Für die Tathandlung „Überlassen“ von Suchtgift (§ 28a Abs 1 5. Fall SMG) ist die Art der Beteiligung irrelevant.

  • Schwaighofer, Klaus
  • OGH, 29.01.2019, 11 Os 138/18f
  • JST-Slg 2019/66
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 28a Abs 1 5. Fall SMG
  • § 28 SMG

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