Zum Hauptinhalt springen

Suchtgifthandel; Vorbereitung von Suchtgifthandel; Erzeugung; Überlassung; Anbau von Cannabispflanzen; Konkurrenz

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Suchtgifthandel durch Erzeugung von Suchtgift (§ 28a Abs 1 1. Fall SMG; Abernten von Cannabispflanzen) und die zeitlich danach erfolgte Aufzucht weiterer, noch im Anbaustadium sichergestellter Cannabispflanzen (Vorbereitung von Suchtgifthandel; § 28 Abs 1 2. Satz SMG) stehen zueinander in echter Konkurrenz.

Das gleiche gilt für die Erzeugung von Suchtgift (§ 28a Abs 1 1. Fall SMG), die nachfolgende Überlassung eines Teils davon (§ 28a Abs 1 5. Fall SMG) und den Besitz des verbleibenden Ernteteils mit Überlassungsvorsatz (§ 28 Abs 1 2. Fall SMG).

  • § 28 Abs 1 SMG
  • § 28 Abs 1 2. Fall SMG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 28a Abs 1 1. und 5. Fall SMG
  • JST-Slg 2019/68
  • OGH, 25.07.2018, 15 Os 71/18g

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!