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Retter, Kurt

Anordnung des Erlöschens von Verbindlichkeiten und Haftungen im Hypo-Sanierungsgesetz unverhältnismäßig

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Die starre, eine bestimmte Gruppe von Nachranggläubigern gegenüber anderen Nachranggläubigern benachteiligende und mit der Sicherstellung der Abwicklung der HETA Asset Resolution AG nicht zu rechtfertigende Regelung des § 3 Satz 1 HaaSanG vermag den Anforderungen an einen verfassungsrechtlich unbedenklichen Eigentumseingriff nicht zu genügen.

Dass § 3 HaaSanG nicht nur für den Bürgschaftsfall den Übergang der Forderungen, für die das Land als Ausfallsbürge haftet, auf das Land verhindert, sondern auch – was mit der Abwicklung der HETA Asset Resolution AG nichts mehr zu tun hat – die Ausfallsbürgschaft selbst (und das nur für eine kleinere Gruppe von aus der Haftung Anspruchsberechtigten) beseitigt, ist unsachlich und bewirkt im Hinblick auf diese Haftungsberechtigten eine unverhältnismäßige Eigentumsbeschränkung.

  • Retter, Kurt
  • Art 5 StGG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 1 1. ZP EMRK
  • WBl-Slg 2015/205
  • VfGH, 03.07.2015, G 239/2014 ua
  • § 3 HaaSanG

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