![Anordnung des Erlöschens von Verbindlichkeiten und Haftungen im Hypo-Sanierungsgesetz unverhältnismäßig Anordnung des Erlöschens von Verbindlichkeiten und Haftungen im Hypo-Sanierungsgesetz unverhältnismäßig](https://www.verlagoesterreich.at/media/0b/76/0d/1699695039/wbl201510_abe7b8cc4657ad4999676e9f73a2a207.png?ts=1728191921)
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Anordnung des Erlöschens von Verbindlichkeiten und Haftungen im Hypo-Sanierungsgesetz unverhältnismäßig
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 29
- Rechtsprechung, 4905 Wörter
- Seiten 601 -607
- https://doi.org/10.33196/wbl201510060102
30,00 €
inkl MwSt
Die starre, eine bestimmte Gruppe von Nachranggläubigern gegenüber anderen Nachranggläubigern benachteiligende und mit der Sicherstellung der Abwicklung der HETA Asset Resolution AG nicht zu rechtfertigende Regelung des § 3 Satz 1 HaaSanG vermag den Anforderungen an einen verfassungsrechtlich unbedenklichen Eigentumseingriff nicht zu genügen.
Dass § 3 HaaSanG nicht nur für den Bürgschaftsfall den Übergang der Forderungen, für die das Land als Ausfallsbürge haftet, auf das Land verhindert, sondern auch – was mit der Abwicklung der HETA Asset Resolution AG nichts mehr zu tun hat – die Ausfallsbürgschaft selbst (und das nur für eine kleinere Gruppe von aus der Haftung Anspruchsberechtigten) beseitigt, ist unsachlich und bewirkt im Hinblick auf diese Haftungsberechtigten eine unverhältnismäßige Eigentumsbeschränkung.
- Retter, Kurt
- Art 5 StGG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 1 1. ZP EMRK
- WBl-Slg 2015/205
- VfGH, 03.07.2015, G 239/2014 ua
- § 3 HaaSanG
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