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Heft 10, Oktober 2015, Band 29
Markenrecht: Unter Berufung auf das Bankgeheimnis ist keine unbegrenzte und bedingungslose Verweigerung einer Auskunft nach Art 8 Abs 1 lit c der RL zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums möglich
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 29
- Rechtsprechung, 2059 Wörter
- Seiten 575-577
- https://doi.org/10.33196/wbl201510057501
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inkl MwStArt 8 Abs 3 lit e der RL 2004/48/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsvorschrift wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die es einem Bankinstitut unbegrenzt und bedingungslos gestattet, eine Auskunft nach Art 8 Abs 1 lit c dieser RL über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Berufung auf das Bankgeheimnis zu verweigern.
- WBl-Slg 2015/189
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- EuGH, 16.07.2015, Rs C-580/13, (Coty Germany GmbH/Stadtsparkasse Magdeburg; BGH [Deutschland])
- Art 8 Abs 1 lit c und lit e der RL 2004/48/EG des EP und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
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