Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

wirtschaftsrechtliche blätter

Heft 10, Oktober 2015, Band 29

Zur Unterscheidungskraft eines Zeichens

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

Als rein beschreibend werden nur Zeichen verstanden, deren Begriffsinhalt von den beteiligten Verkehrskreisen zwanglos und ohne komplizierte Schlussfolgerungen erschlossen werden kann und die als beschreibender Hinweis auf das damit bezeichnete Objekt, Unternehmen, Ware oder Dienstleistung verstanden werden. Dies ist dann der Fall, wenn der im Wort enthaltene Hinweis auf die Herstellung, die Beschaffenheit oder die Bestimmung der Ware oder Dienstleistung innerhalb der beteiligten Verkehrskreise allgemein und ohne besondere Denkarbeit erfasst werden kann. Bei bloßen Andeutungen einer bestimmten Beschaffenheit des zu kennzeichnenden Gegenstands liegt keine beschreibende Angabe vor. Enthält das Zeichen nur Andeutungen einer bestimmten Beschaffenheit, ohne die damit bezeichnete Ware oder Dienstleistung konkret oder umfassend zu beschreiben, ist es nicht rein beschreibend. Dabei müssen die beteiligten Verkehrskreise „sofort und ohne weiteres Nachdenken einen konkreten und direkten Bezug zwischen dem fraglichen Zeichen und den von den Anmeldungen erfassten Waren und Dienstleistungen“ herstellen können.

Es ist jedenfalls vertretbar, wenn das Berufungsgericht die Marke Chrysal für chemische Produkte für die Landwirtschaft und Blumenzucht, natürliche und künstliche Düngemittel, Blumenschutzmittel, Insektizide, Funizide und Herbizide als nicht rein beschreibend auffasst, weil höchstens eine Andeutung über die Bestimmung der Ware vorliegt (Chrysal erinnert an die Pflanzengattung Chrysantheme, der insektenvernichtende oder abhaltende Wirkung zugeschrieben wird).

  • HG Wien, 22.07.2014, GZ 57 Cg 96/12m-37
  • § 4 Abs 1 Z 5 MSchG
  • OLG Wien als Berufungsgericht, 26.02.2015, GZ 5 R 166/14i-42
  • § 1 MSchG
  • OGH, 19.05.2015, 4 Ob 69/15y, „Chrysal“
  • § 4 Abs 1 Z 4 MSchG
  • WBl-Slg 2015/204
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

Weitere Artikel aus diesem Heft

WBL
Die Prospektpflicht bei Wertpapiertauschangeboten
Band 29, Ausgabe 10, Oktober 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Die sog privilegierte Gründung nach § 6a Abs 2 und 3 GmbHG
Band 29, Ausgabe 10, Oktober 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Europarecht: Das Neueste auf einen Blick
Band 29, Ausgabe 10, Oktober 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
1. Beihilfen
Band 29, Ausgabe 10, Oktober 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
2. Marken
Band 29, Ausgabe 10, Oktober 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
3. VorabE, Beihilfen, Umwelt
Band 29, Ausgabe 10, Oktober 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

30,00 €

WBL
Vordienstzeitenanrechnung im KollV für Angestellte/Metallgewerbe
Band 29, Ausgabe 10, Oktober 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Unklare Zustimmungserklärung des Betriebsrates
Band 29, Ausgabe 10, Oktober 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

30,00 €

WBL
Zum Ausschluss aus der Personengesellschaft
Band 29, Ausgabe 10, Oktober 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Zum vorsätzlichen Verschweigen eines Mangels
Band 29, Ausgabe 10, Oktober 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

30,00 €

WBL
Zur Bindung von Nichtärzten an standesrechtliche Werbebeschränkungen
Band 29, Ausgabe 10, Oktober 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Zur Haftung des Access-Providers nach § 81 Abs 1a UrhG
Band 29, Ausgabe 10, Oktober 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Zur Unterscheidungskraft eines Zeichens
Band 29, Ausgabe 10, Oktober 2015
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Trafikenbindung des Verkaufs von E-Zigaretten unverhältnismäßig
Band 29, Ausgabe 10, Oktober 2015
eJournal-Artikel

30,00 €