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Steiner, Friedrich

Handelsvertretervertrag – Rechtsfolgen einer unbegründeten vorzeitigen Auflösung

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Ein Handelsvertreter kann eine ohne wichtigen Grund ausgesprochene vorzeitige Vertragsauflösung nicht mit einer Rechtsgestaltungsklage wie ein Arbeitnehmer anfechten. Er kann unmittelbar auf Vertragserfüllung bestehen oder Schadenersatz verlangen. Hat er sich nach der Auflösungserklärung leistungsbereit erklärt und damit von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht, kann er im Falle der Bestreitung des Fortbestandes des Vertrages durch den Unternehmer nur eine Feststellungsklage erheben.

  • Steiner, Friedrich
  • § 23 Abs 1 HVertrG
  • OLG Innsbruck, 25.11.2014, 15 Ra 107/14v-17
  • LG Innsbruck, 06.05.2014, 44 Cga 89/13v-13
  • OGH, 29.04.2015, 9 ObA 36/15g
  • WBl-Slg 2015/195
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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