Zum Hauptinhalt springen

Anspruch auf Rückübereignung

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Mangels weiterer einfachgesetzlicher Regelung der Rückübereignung gebietet der unmittelbar anwendbare Art 5 StGG bei Nichtrealisierung des Enteignungszweckes die rückwirkende Beseitigung des Enteignungsbescheides. Die Rechtskraft des Enteignungsbescheides steht der Aufhebung deshalb nicht im Wege, weil der Vorbehalt der Rückgängigmachung von der Rechtskraft mitumfasst ist. Die Enteignungsbehörde erfüllt die Anforderungen des Art 5 StGG im Falle einer Rückübereignung nur dadurch, dass sie den seinerzeitigen Enteignungsbescheid mit ex tunc-Wirkung aufhebt.

  • VwGH, 04.08.2015, Ro 2014/06/0010
  • WBl-Slg 2016/38
  • Art 5 StGG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!