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Anspruch auf Rückübereignung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 30
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1072 Wörter, Seiten 119-120

30,00 €

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Mangels weiterer einfachgesetzlicher Regelung der Rückübereignung gebietet der unmittelbar anwendbare Art 5 StGG bei Nichtrealisierung des Enteignungszweckes die rückwirkende Beseitigung des Enteignungsbescheides. Die Rechtskraft des Enteignungsbescheides steht der Aufhebung deshalb nicht im Wege, weil der Vorbehalt der Rückgängigmachung von der Rechtskraft mitumfasst ist. Die Enteignungsbehörde erfüllt die Anforderungen des Art 5 StGG im Falle einer Rückübereignung nur dadurch, dass sie den seinerzeitigen Enteignungsbescheid mit ex tunc-Wirkung aufhebt.

  • VwGH, 04.08.2015, Ro 2014/06/0010
  • WBl-Slg 2016/38
  • Art 5 StGG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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