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Konsequenzen einer unzulässigen Betriebsvereinbarung

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Sieht eine Betriebsvereinbarung vor, dass Arbeitnehmer nach Ablauf einer befristeten Berufsunfähigkeitspension zu den gleichen Bedingungen wieder eingestellt werden und wird diese Vereinbarung vom Arbeitgeber auch mehrmals angewendet, so hat ein Arbeitnehmer, dessen Wunsch auf Wiederaufnahme seiner Tätigkeit abgelehnt wurde, Anspruch auf Ersatz seines Erfüllungsinteresses. Es bleibt dahingestellt, ob eine solche Vereinbarung als zulässige Betriebsvereinbarung iSd § 97 Abs 1 Z 21 ArbVG zu beurteilen ist.

  • OLG Innsbruck, 10.07.2015, 15 Ra 46/15z-25
  • § 97 Abs 1 Z 21 ArbVG
  • § 914 ABGB
  • WBl-Slg 2016/30
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 863 ABGB
  • OGH, 28.10.2015, 9 ObA 109/15t
  • § 29 ArbVG

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