Kollektivvertragliches Schriftformgebot für Kündigungen
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 30
- Rechtsprechung, 1464 Wörter
- Seiten 100 -101
- https://doi.org/10.33196/wbl201602010001
30,00 €
inkl MwSt
Normative Bestimmungen eines Kollektivvertrages sind wie Gesetze auszulegen. Übernimmt ein Kollektivvertrag gesetzliche Begriffe, ist im Zweifel davon auszugehen, dass er diese Begriffe im gleichen Sinn verwendet wie das Gesetz.
Nach dem Gesetz kommt ein Vertrag, der einem Schriftformgebot unterliegt, durch Unterschrift der Parteien zustande.
Legt ein Kollektivvertrag ein Schriftformgebot für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen fest, so trägt dieses Gebot der besonderen Bedeutung einer das Arbeitsverhältnis beendenden Kündigungserklärung Rechnung. Der Empfänger soll durch die geforderte Schriftlichkeit ein Dokument erhalten, damit er es einer Überprüfung unterziehen kann und überdies ein Beweismittel erhält. Die Übermittlung eines Fotos eines Kündigungsschreibens durch „WhatsApp“ erfüllt das Schriftformgebot nicht.
- § 7 ABGB
- LG Graz, 27.03.2015, 36 Cga 8/15x-10
- § 6 ABGB
- WBl-Slg 2016/29
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 15 KollV für Zahnarztangestellte
- OLG Graz, 25.06.2015, 7 Ra 36/15s-14
- § 886 ABGB
- OGH, 28.10.2015, 9 ObA 110/15i
Weitere Artikel aus diesem Heft