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Anwendbarkeit des Verbotes der mittelbaren Diskriminierung durch bauliche Barrieren ab 1. Jänner 2016 auch bei Bestandsgebäuden: Auswirkungen auf bestehende Mietverhältnisse*
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Aufsatz, 5607 Wörter
- Seiten 119-128
- https://doi.org/10.33196/wobl201604011901
30,00 €
inkl MwStSeit dem 1. Jänner 2016 sind die Vorgaben des BGStG, insbesondere dessen Verbot auch der mittelbaren Diskriminierung von Behinderten durch (bauliche) Barrieren, auch auf Bauwerke uneingeschränkt anwendbar, die auf Grund einer vor dem 1. Jänner 2006 erteilten Baubewilligung errichtet wurden (sog „Bestandsgebäude“). Der folgende Beitrag untersucht, welche Konsequenzen dies für Mietverträge hat, die vor dem 1. Jänner 2016 über nicht barrierefreie Mietobjekte (Wohnungen, Geschäftsräume) abgeschlossen wurden.
- Vonkilch, Andreas
- § 5 BGStG
- Behindertengleichstellung
- § 923 ABGB
- § 19 BGStG
- § 924 ABGB
- § 1096 ABGB
- Mangelhaftigkeit
- § 2 BGStG
- Bestandvertrag
- § 1098 ABGB
- (mittelbare) Diskriminierung
- § 3 MRG
- § 2 ABGB
- § 1117 ABGB
- § 6 BGStG
- § 5 ABGB
- Barrierefreiheit
- Erhaltungspflicht
- Miet- und Wohnrecht
- Bestandsgebäude
- WOBL 2016, 119
- Mietzinsminderung
- § 9 BGStG
- § 1323 ABGB
- Leistungsstörung
- § 4 BGStG
- § 928 ABGB
- § 922 ABGB
- § 9 MRG
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