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Keine Duldungspflicht des Vermieters bei einer wesentlichen Veränderung am Mietgegenstand aufgrund einer allenfalls aufgezwungenen Mietergemeinschaft

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 29
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1626 Wörter, Seiten 133-134

30,00 €

inkl MwSt

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Nach § 9 Abs 1 Satz 3 Z 5 MRG darf durch die Veränderung keine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen des Vermieters oder eines anderen Mieters zu besorgen sein. Die Verbindung zweier, von verschiedenen Personen gemieteter Bestandobjekte, die mit der gemeinsamen Benützung der (einzigen) Küche verbunden ist sowie einen Zugang zum Lift über das in einem anderen Stiegenhaus gelegene Bestandobjekt ermöglicht, ist schon aufgrund der rechtlichen Problematik durch eine allenfalls „aufgezwungene“ Mietergemeinschaft geeignet, schutzwürdige Interessen der Vermieterin zu beeinträchtigen.

  • Tamerl, Daniel
  • § 9 Abs 1 Z 5 MRG
  • LGZ Wien, 39 R 124/15x
  • OGH, 23.11.2015, 5 Ob 218/15t, Zurückweisung des Revisionsrekurses
  • Miet- und Wohnrecht
  • BG Josefstadt, 17 Msch 17/14f
  • WOBL-Slg 2016/37

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