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Eintrittsrecht naher Angehöriger; Notwendigkeit der Bekanntgabe der Abtretung der Mietrechte bei einem vertraglich vereinbarten (unbeschränkten) Weitergaberecht

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Bei Ausübung eines vertraglich vereinbarten (unbeschränkten) Weitergaberechts tritt der Nachmieter erst dann in den Bestandvertrag ein, wenn dem Bestandgeber die Abtretung der Mietrechte bekannt gegeben wird. Ein solches vertragliches Weitergaberecht kann auch durch Legat ausgeübt werden. Auch in diesem Fall setzt der Eintritt des Nachmieters jedoch die Mitteilung der Weitergabe an den Bestandgeber voraus.

  • WOBL-Slg 2016/38
  • LGZ Wien, 38 R 119/15d
  • OGH, 20.01.2016, 3 Ob 247/15t, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 30 Abs 2 Z 5 MRG
  • § 14 Abs 3 MRG

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