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Werbungskosten bei gemischter Nutzung eines Mietobjektes
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Rechtsprechung, 2462 Wörter
- Seiten 156-159
- https://doi.org/10.33196/wobl201604015601
30,00 €
inkl MwStEin Arbeitszimmer ist im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht absetzbar.
Erfolgt zeitlich abwechselnd eine Verwendung der Wohnungen zur Vermietung einerseits und eine Selbstnutzung anderseits, sind jene Werbungskosten, die in einem Veranlassungszusammenhang sowohl mit der Vermietung als auch mit der Eigennutzung stehen („Fixkosten“), – soweit keine dieser beiden Veranlassungen völlig untergeordnet ist – als gemischt-veranlasst aufzuteilen.
- Lenneis, Christian
- WOBL-Slg 2016/52
- § 16 EStG
- § 1 Abs 2 Z 3 (LVO)
- Miet- und Wohnrecht
- VwGH, 25.11.2015, Ro 2015/13/0012
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