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Auftragswert; Zusammenrechnung; einheitliches Vergabevorhaben; Zulässigkeit der Revision

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Die Frage, ob bestimmte Beschaffungsvorgänge eine Zusammenrechnung der Aufträge erforderlich machen, ist aus einer Gesamtschau unter Bedachtnahme auf die Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen.

Eine solche einzelfallbezogene Beurteilung geht in ihrer Bedeutung nicht über den konkreten Fall hinaus und stellt daher keine grundsätzliche Rechtsfrage dar, weshalb diese keine Zulässigkeit der Revision begründet, sofern sie zumindest vertretbar ist.

  • einheitliches Vergabevorhaben
  • Zusammenrechnung
  • Zulässigkeit der Revision
  • BBL-Slg 2020/160
  • Auftragswert
  • VwGH, 04.05.2020, Ra 2018/07/0200
  • § 13 Abs 1 BVergG
  • Baurecht

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