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Haftung für Schäden am Zaun durch umgestürzte Bäume; Überprüfungspflichten des Liegenschaftseigentümers
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 23
- Rechtsprechung, 476 Wörter
- Seiten 209-209
- https://doi.org/10.33196/bbl202005020901
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inkl MwStFür die Anwendung des § 1319 ABGB auf Bäume ist erforderlich, dass eine erhöhte Gefährlichkeit besteht, die sich unter anderem aus einer mangelhaften Wurzelausbildung ergeben kann (Flachwurzler). Hat der Eigentümer die Überprüfung der Bäume einem fachkundigen Unternehmer übertragen, genügt dies im Regelfall für den Entlastungsbeweis nach § 1319 ABGB. Anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn der Eigentümer die besondere Gefahr, die von einem Flachwurzler ausgeht, gekannt hätte.
- BBL-Slg 2020/158
- OGH, 26.05.2020, 2 Ob 50/20x
- § 1319 ABGB analog
- Überprüfungspflichten des Liegenschaftseigentümers
- § 1295 Abs 1 ABGB analog
- Haftung für Schäden am Zaun durch umgestürzte Bäume
- Baurecht
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