Ausschluss des Lagezuschlags und Befristungsabschlag: Das Mietrechtserkenntnis des VfGH G 673/2015 aus der Sicht eines Zivilrechtlers
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 139
- Aufsatz, 7321 Wörter
- Seiten 345 -354
- https://doi.org/10.33196/jbl201706034501
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Der VfGH hat sich mit Erkenntnis G 673/2015 vom 12.10.2016 in einem Verfahren, in dem mehrere „Gesetzesbeschwerden“ zusammengefasst wurden, nach mehreren Zurückweisungen konkret (nur) zur Verfassungskonformität zweier Normen des Mietrechts geäußert; nämlich zu § 2 Abs 3 RichtWG (Ausschluss eines Lagezuschlags in „Gründerzeitvierteln“ mit – seinerzeit – einfachen Wohnungen) und zu § 16 Abs 7 MRG (Mietzinsabschlag von 25% bei befristeter Vermietung). Weitere Anträge sind dem Vernehmen nach bereits eingebracht. Die hier vorgelegten Überlegungen und Argumente verstehen sich vor allem als Beitrag zu den im Vorfeld notwendigerweise anzustellenden zivilrechtlichen Abwägungen und Bewertungen. Nach Ansicht des Autors hat der VfGH einige dieser Aspekte nicht ausreichend beachtet.
- Bydlinski, Peter
- § 879 ABGB
- Mietrecht
- Gleichheitssatz
- Ausschluss des Lagezuschlags
- Öffentliches Recht
- Parteiantrag auf Normenkontrolle
- Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG
- Befristung von Mietverträgen
- Mietzinsabschlag bei Befristung
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- JBL 2017, 345
- Eigentumsgarantie, „Gesetzesbeschwerde“
- Allgemeines Privatrecht
- Mietzinsbildung und ihre Grenzen
- Lagezuschlag
- „Gründerzeitviertel“
- Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers
- Zivilverfahrensrecht
- § 934 ABGB
- § 16 Abs 7 MRG
- Arbeitsrecht
- Beschränkung der Privatautonomie
- § 2 Abs 3 RichtWG
- zwingendes Recht
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