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Kurze Verjährungsfrist bei Leistungskondiktion wegen ungerechtfertigt in Anspruch genommener Haftrücklassgarantie
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 139
- Rechtsprechung, 4565 Wörter
- Seiten 385-390
30,00 €
inkl MwStDie Ablösung des Haftrücklasses durch die Haftrücklassgarantie soll nach dem Parteiwillen zu keiner Verschlechterung der Rechtsposition des Werkbestellers führen.
Da der bei einem Haftrücklass zurückbehaltene Werklohn grundsätzlich nach § 1486 Z 1 ABGB verjährt, hat Entsprechendes auch für die Rückforderung der zu Unrecht in Anspruch genommenen Garantiebeträge zu gelten; andernfalls wäre der Werkunternehmer bei der Haftrücklassgarantie ohne sachlichen Grund besser gestellt als beim Haftrücklass.
- Hueber, Erich
- JBL 2017, 385
- § 1478 ABGB
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- OLG Wien, 23.06.2016, 3 R 13/16b
- Allgemeines Privatrecht
- § 880a ABGB
- OGH, 25.11.2016, 10 Ob 62/16i
- Zivilverfahrensrecht
- § 1486 Z 1 ABGB
- § 1431 ABGB
- HG Wien, 08.01.2016, 47 Cg 25/15a
- Arbeitsrecht
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