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Baubeginn; Abbrucharbeiten; Erlöschen der Baubewilligung
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 17
- Rechtsprechung, 78 Wörter
- Seiten 59-59
20,00 €
inkl MwStFür das Erlöschen einer Baubewilligung ist nicht die Bekanntgabe des Baubeginns, sondern der tatsächliche Baubeginn maßgeblich.
Auch Abbrucharbeiten zum Zwecke von Um- und Zubauten können einen Baubeginn darstellen.
Wird im Zuge von Abbrucharbeiten aber mehr abgerissen (hier: ein Gebäude zur Gänze) als im Rahmen der Baubewilligung von Um- und Zubauten genehmigt worden ist, muss die Baubehörde im Detail klären, ob es sich bei den Abbrucharbeiten um eine tatsächliche Ausführung des bewilligten Bauvorhabens handelt.
- Giese, K.
- Baubeginn
- BBL-Slg 2014/44
- Erlöschen der Baubewilligung
- § 19 bgld BauG
- Baurecht
- VwGH, 03.10.2013, 2012/06/0187
- Abbrucharbeiten
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