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Giese, K.

Baubeginn; Abbrucharbeiten; Erlöschen der Baubewilligung

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Für das Erlöschen einer Baubewilligung ist nicht die Bekanntgabe des Baubeginns, sondern der tatsächliche Baubeginn maßgeblich.

Auch Abbrucharbeiten zum Zwecke von Um- und Zubauten können einen Baubeginn darstellen.

Wird im Zuge von Abbrucharbeiten aber mehr abgerissen (hier: ein Gebäude zur Gänze) als im Rahmen der Baubewilligung von Um- und Zubauten genehmigt worden ist, muss die Baubehörde im Detail klären, ob es sich bei den Abbrucharbeiten um eine tatsächliche Ausführung des bewilligten Bauvorhabens handelt.

  • Giese, K.
  • Baubeginn
  • BBL-Slg 2014/44
  • Erlöschen der Baubewilligung
  • § 19 bgld BauG
  • Baurecht
  • VwGH, 03.10.2013, 2012/06/0187
  • Abbrucharbeiten

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