Baupolizeilicher Auftrag; Vorfragen; baubewilligungspflichtige Maßnahmen; keine Bindungswirkung einer Bauanzeige; gewerbliche Betriebsanlage
- Originalsprache: Deutsch
- BBLBand 17
- Rechtsprechung, 101 Wörter
- Seiten 60 -60
- https://doi.org/10.33196/bbl201402006002
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Der Erstattung einer Bauanzeige bzw deren Kenntnisnahme durch die Baubehörde (hier: für eine bewilligungspflichtige Maßnahme) kommt keine Bescheidqualität zu, sodass keine bindende Entscheidung über die Bewilligungspflicht vorliegt.
Die Frage der Bewilligungspflicht ist im baupolizeilichen Auftragsverfahren erneut als Vorfrage zu prüfen.
Bei der Frage, ob eine Betriebsanlage der Gewerbeordnung unterfällt, handelt es sich um eine von der Baubehörde zu beurteilende Vorfrage gemäß § 38 AVG. Ein Rechtsanspruch auf Aussetzung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Vorfrage im Rahmen eines gewerberechtlichen Feststellungsverfahrens (hier: gemäß §§ 358 iVm 348 GewO) besteht nicht.
- Giese, K.
- § 38 AVG
- Vorfragen
- keine Bindungswirkung einer Bauanzeige
- gewerbliche Betriebsanlage
- BBL-Slg 2014/48
- § 35 Abs 2 nö BauO
- § 14 nö BauO
- Baupolizeilicher Auftrag
- baubewilligungspflichtige Maßnahmen
- Baurecht
- § 358 GewO
- § 348 GewO
- VwGH, 10.12.2013, 2010/05/0186
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