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Auer, M./​Egglmeier-​Schmolke, B.

Gutgläubigkeit beim Doppelverkauf

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Wird dem Zweitkäufer noch vor dem Gesuch um bücherliche Einverleibung bekannt, dass Baumaßnahmen auf dem von ihm erworbenen Grundstück nicht auf einer Servitut beruhen, sondern es sich um Besitzhandlungen aufgrund eines Kaufvertrages handelt, kann er sich nicht auf Gutgläubigkeit berufen. Das Einverleibungsbegehren des Erstkäufers im Sinn der Naturalrestitution scheitert jedoch, wenn er seine Gegenleistung ausdrücklich verweigert bzw seine Zug um Zug Leistungsverpflichtung ausdrücklich bestreitet.

  • Auer, M.
  • Egglmeier-Schmolke, B.
  • § 1295 Abs 1 ABGB
  • OGH, 14.11.2013, 2 Ob 126/13p
  • Gutgläubigkeit beim Doppelverkauf
  • BBL-Slg 2014/70
  • Baurecht

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