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Auer, M./​Egglmeier-​Schmolke, B.

Passivlegitimation bei Löschungsklage

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Wer eine Einverleibung nicht nur gegen den unmittelbaren Vormann, sondern auch gegen dritte Personen als ungültig bestreiten will, muss gemäß § 63 Abs 1 GBG die Klage auf Löschung gegen alle Personen überreichen, die durch die bestrittene Einverleibung ein bücherliches Recht erlangt oder weitere Einverleibungen oder Vormerkungen darauf erwirkt haben.

  • Auer, M.
  • Egglmeier-Schmolke, B.
  • BBL-Slg 2014/78
  • OGH, 28.11.2013, 6 Ob 150/13x
  • § 63 Abs 1 GBG
  • Baurecht
  • Passivlegitimation bei Löschungsklage

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